Die Regierung will in die PUK ums Baukartell
am Mai 31, 2018
Die Einsitznahme eines Regierungsvertreters in die PUK rund um die Preisabsprachen im Bauskandal im Unterengadin muss im folgendem Licht betrachtet werden:
- Einzelne Vertreter der Regierung sind Teil des Untersuchungs Gegenstandes. Ihre Befangenheit ist nicht weg zu diskutieren.
- Die Aufsicht über die Regierung hat das Parlament. Dies entspricht der Gewaltenteilung in der Demokratie. Nach intensiver Recherche ist uns in der Schweiz kein Fall bekannt geworden, indem die Exekutive Einsitz in einer PUK hatte, in der sie selbst Gegenstand der Untersuchung war.
- Da die Regierung eine Kollegialregierung ist, sind grundsätzlich alle Regierungsräte in diese Untersuchung einzubeziehen. Sie haften gemeinsam.
Das heisst auch ein auf den ersten Blick nicht direkt involvierter Regierungsrat ist untersuchungstechnisch gesehen ein Teil der Untersuchung.
Die Tatsachee, dass das Regierungskollektiv bisher noch nicht mit internen Untersuchungen reagiert hat, involviert automatisch alle Regierungsvertreter in den Fall. Es könnten also durchaus auch Mitglieder der Regierung in den Fokus einer Untersuchung kommen, die jetzt als Unbeteiligte gelten.
- Die Verwaltung ist dem Regierungsrat unterstellt und wird in dieser PUK auch Gegenstand der Untersuchung sein. Regierungsmitglieder in der PUK können diese Untersuchung beeinflussen.
Fazit:
Aus staatsrechtlichen Überlegungen im Sinne der Gewaltenteilung, die der Grundpfeiler der Demokratie ist, lehne ich Artikel 10 des Vorschlags zur Zusammensetzung der Untersuchungsdelegation ab und fordere eine unabhängige, investigative Untersuchung aller Vorkommnisse durch eine neutrale PUK
Linard Bardill